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Antworten auf die häufigsten Fragen |
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| Warum gibt es in Rondeshagen eine Sonderabfalldeponie? |
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Nachdem auf der Hamburger Deponie Georgswerder seit 1974 keine Sonderabfälle mehr angenommen wurden, bestand ein Bedarf an Deponiekapazität für die Entsorgung der Filterstäube aus den Müllverbrennungsanlagen der Regionen Hamburg und Schleswig-Holstein. Vor dem Hintergrund der zunehmend unsicherer werdenden Sonderabfallentsorgung in den 70er Jahren galt es, für Hamburg und Schleswig-Holstein eine Alternative zu finden. In einem landesweiten Suchverfahren wurde die ehemalige Tongrube in Rondeshagen ausgewählt. Wichtiger Aspekt war, dass Ton als Untergrund für Deponien aufgrund seiner Undurchlässigkeit eine natürliche Schutzschicht für das darunter liegende Grundwasser bildet. |
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| Welche Stoffe werden hier deponiert? |
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Eingelagert wurden in der Vergangenheit vorwiegend Filterstäube und Aschen aus Müllverbrennungsanlagen, heute im Wesentlichen mineralische Abfälle aus dem produzierenden Gewerbe und aus Sanierungsmaßnahmen. |
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| Sind gefährliche Stoffe dabei und welche? |
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Gemäß der aktuellen abfallrechtlichen Terminologie werden auf der SAD Rondeshagen grundsätzlich "gefährliche Abfälle" gelagert. Der Begriff "Sonderabfälle" wird umgangssprachlich verwendet und bezeichnete früher Abfälle, die nicht auf Hausmülldeponien abgelagert werden durften. Zu den gefährlichen Stoffen, die in den Abfällen enthalten sein können, zählen Arsen und Schwermetalle wie beispielsweise Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink, aber auch organische Schadstoffe wie PCB oder Dioxine und Furane, deren Konzentrationen jedoch unterhalb der in der POP-Verordnung festgelegten Schwellenwerte liegen. |
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| Wie wird sichergestellt, dass die vorgegebenen Schadstoff-Grenzwerte eingehalten werden und keine unzulässigen Substanzen auf die Deponie gelangen? |
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Die SAD Rondeshagen nimmt nur Abfälle an für die sie zugelassen ist. Dabei sind die bundesweit geltenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten. So müssen bei der Anlieferung ein von der SAD abgezeichneter Entsorgungsnachweis sowie ein vollständig ausgefüllter Begleitschein vorliegen. Außerdem muss der Transporteur eine gültige Transportgenehmigung haben. Im Rahmen der Deklarationsanalyse führen unabhängige Institute gemäß Anhang 4 der Deponieverordnung eine Analyse der Abfälle durch. Der Analysebericht ist dem Entsorgungsnachweis beigefügt. Darüber hinaus zieht die SAD Rondeshagen von jeder Lieferung Rückstellproben. Von jeder pro Monat und pro Erzeuger angelieferten Abfallart wird durch ein unabhängiges Labor stichprobenartig eine Rückstellprobe analysiert und so die vorgelegte Deklaration des Abfalls überprüft. |
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| Welche Kontrollen gibt es? |
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Neben den behördlichen und den eigenen Kontrollen werden regelmäßig Überwachungen von qualifizierten Unternehmen durchgeführt. Hierzu gehören neben den diskontinuierlichen Untersuchungen des Abfalls kontinuierliche Messungen der Temperatur und des Setzungsverhaltens des Deponiekörpers sowie der Wasserqualität und des Oberflächenwassers. |
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| Welche Risiken bestehen für Mensch und Umwelt aktuell und zukünftig? |
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Durch zusätzliche Schutzmaßnahmen, die weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen (Einhausung der Deponieabschnitte, doppelte Oberflächenabdichtung, Kontrollen etc.) gewährleistet die SAD Rondeshagen ein Höchstmaß an Sicherheit. Ein Beleg für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist, dass die Auswertung aller Messergebnisse keine Beeinträchtigung der Umwelt durch den Betrieb der Deponie erkennen lässt. |
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| Wie wappnet sich die SAD gegen Störfälle? |
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Grundsätzlich unterliegt die Deponie Rondeshagen nicht der Störfallverordnung.
Bei der Deponie sind keine betriebsbedingten, massiven und umweltrelevanten Störfälle – wie sie z. B. bei der chemischen Industrie vorkommen können – zu erwarten. Um mögliche Störungen des Regelbetriebs zu verhindern, hat die GBS eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. So nimmt die SAD Rondeshagen beispielsweise ausschließlich mineralische Abfälle an. Bei dieser Art von Abfällen entstehen keine relevanten biologischen Abbauprozesse im Deponiekörper. Durch den gezielten Einbau des Deponieguts in dünnen Schichten finden zudem keine unerwarteten chemischen und physikalischen Prozesse statt. Es kommt nicht zur Bildung umweltgefährdender Gase und es besteht auch praktisch keine Explosions- oder Brandgefahr. Außerdem treten nur sehr geringe Setzungen auf und durch die Einhausung gibt es auch keinen nennenswerten Sickerwasseranfall. Die ergriffenen Schutzmaßnahmen sorgen für maximale Sicherheit. |
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| Besteht die Gefahr von Verunreinigungen des Bodens, des Wassers oder der Luft? |
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Nein. Strenge Schutzvorkehrungen wie die Auflage, Abfälle nur staubfrei durchfeuchtet oder verpackt anzuliefern, die zusätzliche Befeuchtung beim Entladen und nach der Einlagerung sorgen dafür, dass keine Partikel in die Umwelt gelangen. Zudem sind die Kippstellen so konzipiert, dass die anliefernden Fahrzeuge nicht mit den Abfällen in Berührung kommen und somit keine Partikel verschleppen. Ein wirksames Abdichtungssystem verhindert ein Eindringen von Schadstoffen in den Boden und ins Grundwasser. Durch regelmäßige Kontrollen wird überprüft, dass keine Verunreinigungen entstehen. Emissionen wie Gase oder starke Gerüche sind aufgrund der Beschaffenheit der Abfälle ebenfalls auszuschließen.
Neben regelmäßigen eigenen und behördlichen Kontrollen sowie Fremdüberwachungen – von der Anlieferung bis zur Nachsorge – gehören die vollständige Einhausung und die Basis- und Oberflächenabdichtung zu den zentralen Schutzvorkehrungen. Hinzu kommen diverse Arbeitsschutzmaßnahmen. |
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| Welche Sicherheitsvorkehrungen werden getroffen? |
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Neben regelmäßigen eigenen und behördlichen Kontrollen sowie Fremdüberwachungen – von der Anlieferung bis zur Nachsorge – gehören die vollständige Einhausung und die Basis- und Oberflächenabdichtung zu den zentralen Schutzvorkehrungen. Hinzu kommen diverse Arbeitsschutzmaßnahmen. |
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| Wer kontrolliert die Messergebnisse? |
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Die Messwerte aus der Deponieüberwachung werden regelmäßig sowohl dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) als auch dem Kreis Herzogtum-Lauenburg zur Kontrolle übergeben. |
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| Wer trägt die Verantwortung und die Kosten für die SAD Rondeshagen sowie für die Nachsorge? |
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Die GBS erwirtschaftet aus dem Betrieb der Deponie auch die für ihre Rekultivierung und langfristige Betreuung erforderlichen Mittel. Sollten diese Mittel wider alle Erwartungen für die Nachsorge nicht ausreichen, bleiben die Gesellschafter der GBS in der Pflicht, im Bedarfsfall weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. |
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| Für wann ist die Stilllegung der Deponie geplant? |
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Die Stilllegung soll voraussichtlich im Jahr 2015 erfolgen. |
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| Was umfasst die Stilllegung genau? |
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Im Rahmen der Stilllegung werden alle bis dahin noch in Betrieb befindlichen Polder abgedeckt und rekultiviert. Anschließend, ca. ab 2018, stellen eine langfristige Betreuung der Deponie und regelmäßige Kontrollen (Temperatur, Sickerwasser, Grundwasser, Setzungen etc.) sicher, dass sämtliche Umweltschutzauflagen eingehalten werden. Zudem wird die Grünfläche auf der Deponie kultiviert, um Baum- und Strauchbewuchs zu verhindern. Der Grüngürtel bleibt ebenso erhalten wie die Einzäunung und die Toranlage. |