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spacer Auflagen, Abfälle, Annahmebedingungen

Genehmigung zur Entsorgung von Sonderabfällen
Die SAD Rondeshagen wurde nach Abfallgesetz mit Planfeststellungsbeschlüssen des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 03.04.1980 (Az: 32/0/105 A – Groß Weeden) sowie des Landesamtes für Wasserhaushalt und Küsten vom 23.03.1988 (LW 60 – 5271.7 GBS) und vom 27.10.1993 (LW 730 – 5270.40 – 6/53 – 103 GBS) genehmigt. Die Genehmigung wurde unbefristet erteilt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein.

Seit 1998 ist die GBS mit ihrem Standort Rondeshagen als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Die Deponie ist im Rahmen der Zuordnungskriterien für den zugelassenen Abfallkatalog ohne Einschränkungen genehmigt. Dieser Abfallkatalog beinhaltet die nach TA Abfall für die oberirdische Ablagerung zugelassenen Abfälle.

Art und Herkunft der Abfälle
Auf der SAD Rondeshagen werden feste Sonderabfälle aus industriellen und gewerblichen Prozessen sowie Sonderabfälle aus Sanierungsvorhaben angenommen, die wegen ihres Schadstoffgehaltes nicht auf Deponien der Klasse I oder II (Bauschutt- und Siedlungsabfalldeponien) abgelagert werden können. Bei den Abfällen handelt es sich unter anderem um industrielle Filterstäube, Filterkuchen und Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen sowie kontaminierte Böden und Rückstände aus Bodenbehandlungsanlagen. Die Abfälle stammen vor allem aus Hamburg und Schleswig-Holstein, aber auch einigen anderen Bundesländern wie z. B. Niedersachsen, Bremen oder Nordrhein-Westfalen.

Anlieferungsbedingungen für Abfälle
Die Anlieferung erfolgt in abgeplanten LKWs. Generell gilt: Der Abfall muss die Grenzwerte der SAD Rondeshagen einhalten, darf bei der Anlieferung nicht stauben und muss eine feste bis stichfeste Konsistenz aufweisen. Die Anlieferung kann als loses Schüttgut erfolgen, sofern die Abfälle staubfrei durchfeuchtet sind. Geruchsintensive und staubende Abfälle müssen in verpackter Form (Bigbags) angeliefert werden.

Entsprechend der Deponieordnung der GBS dürfen lose Schüttgüter nur mit rückwärts kippenden Fahrzeugen angeliefert werden, bei denen sich die Pendelklappe seitlich entriegeln lässt.

Die SAD Rondeshagen nimmt nur Abfälle an, wenn bei der Anlieferung folgende Papiere vorliegen bzw. vorgelegt werden:

  • ein von dem Auftragnehmer abgezeichneter Entsorgungsnachweis,
  • eine gültige Transportgenehmigung nach § 49 KrW- / AbfG,
  • ein vollständig ausgefüllter Begleitschein gem. §§ 43 und 48 KrW- / AbfG.

Erforderliche Vorabanalyse
Vor Anlieferung des Abfalls führen unabhängige Institute gemäß Deponieverordnung eine Probenahme und Analyse der Abfälle durch. Das Probenahmeprotokoll und der Analysebericht müssen dem Entsorgungsnachweis beigefügt sein. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sämtliche Grenzwerte eingehalten und keine unzulässigen Abfälle eingelagert werden.

Prüfung durch die SAD Rondeshagen
Bei Anlieferung prüft die SAD Rondeshagen den Abfall hinsichtlich der Übereinstimmung mit den vom Erzeuger eingereichten Daten und den für den Transport sowie zur Einlagerung gemachten Auflagen. Werden bei der Eingangskontrolle Abweichungen festgestellt, verweigert die SAD die Annahme. Darüber hinaus nimmt die SAD Rondeshagen von jeder Lieferung eine Rückstellprobe. Der Auftraggeber bleibt solange Eigentümer des Abfalls, bis die eingereichte Analyse durch die monatliche Nachuntersuchung bestätigt wurde.

Grenzwerte
Generell gelten die Zuordnungskriterien nach Anhang 3 der Deponieverordnung und nach Anhang IV der POP-Verordnung sowie zusätzlich folgende Grenzwerte:

  • EOX (extrahierbare organisch gebundene
    Halogenverbindungen): 500 mg/kg OS
  • PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe):
    1.000 mg/kg OS

Annahmekapazität und Mindestannahmemenge:
Die SAD Rondeshagen kann täglich bis zu 500 Tonnen Abfälle entgegennehmen. Die Mindestannahmemenge beträgt eine LKW-Ladung.

Entsorgung und Technologie
Die SAD Rondeshagen ist eine planfestgestellte Sonderabfalldeponie, die nach den Vorgaben der TA-Abfall gebaut wurde und betrieben wird.

Sämtliche in Betrieb befindlichen Teilabschnitte sind eingehaust. Daher können Anlieferung und Einbau der Abfälle wetterunabhängig erfolgen. Der Abfall wird an speziellen Kippstellen entladen, so dass die Anlieferfahrzeuge nicht damit in Berührung kommen.

 
 
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