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Luftbild spacer Die Sonderabfalldeponie Rondeshagen: Beispielhaft für ganz Deutschland

Die SAD Rondeshagen wird als obertätige Sonderabfalldeponie im Sinne der Deponieverordnung betrieben.
Sie ist nach wie vor die einzige eingehauste Klasse III-Deponie in Deutschland – und nach aktuellem Kenntnisstand auch in Europa. Damit entspricht sie nicht nur den höchsten Baustandards in puncto Umweltschutz, sondern geht weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Laut Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist eine Einhausung von Deponien generell nicht vorgesehen. Das gilt im Übrigen auch für Deponien in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Die GBS hielt diesen Aufwand zum Schutz der Umwelt von Anfang an für sinnvoll und erforderlich. Die Einhausung der Polder verhindert zum einen das Eindringen von Regenwasser in den Deponiekörper und zum anderen die Verbreitung von Partikeln über die Luft. So ist ein sicherer und regelkonformer Betrieb bei unterschiedlichsten Witterungsbedingungen gewährleistet.

Die GBS hat mit diesen Maßnahmen und Investitionen bereits vor 30 Jahren einen Sicherheitsstandard entwickelt, der bei vergleichbaren Deponien auch heute noch nicht erreicht ist.

Die Abfälle, die auf der Deponie eingelagert werden, stammen aus industriellen und gewerblichen Prozessen, Abfallverbrennungsanlagen sowie aus Sanierungsvorhaben. Dabei handelt es sich unter anderem um industrielle Filterstäube, Filterkuchen und Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen sowie kontaminierte Böden und Rückstände aus Bodenbehandlungsanlagen.

Stand der Technik
Alle derzeit betriebenen Deponieabschnitte entsprechen dem Stand der Technik. Dieser ist durch folgende Vorschriften festgelegt:

  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)
  • Technische Anleitung Abfall (TA Abfall)
  • Technische Anleitung Siedlungsabfall (TA Siedlungsabfall)
  • Abfallablagerungs-Verordnung (AbfAblV)
  • Deponierechtsvereinfachungsverordnung
    (Ersatz für die Deponieverordnung DepVO)
  • Deponieverwertungs-Verordnung (DepVerwVO)
 
 
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